Zivil- und Vertragsrecht
Meine anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf die außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei der Geltendmachung von Forderungen wie bspw. Honorar-, Provisions-, Werklohn- oder Schadensersatzansprüchen.
Gleiches gilt selbstverständlich umgekehrt für die Abwehr solcher unbegründet erhobener Ansprüche.
Darüber hinaus bin ich gerne beratend und unterstützend in jeglichen zivilrechtlichen Vetragsangelegenheiten tätig.
Familienrecht
Sollten Sie von Ihrem Ehepartner getrennt leben und die Scheidung beabsichtigen, ist es unbedingt ratsam, sich über die Voraussetzungen und Folgen einer solchen zuvor im Klaren zu sein.
Hierzu kann ich Sie außergerichtlich bezüglich der Regelung von Trennungs- und Scheidungsfolgen beraten und Ihre Vertretung im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren übernehmen.
Dabei bin ich grundsätzlich bestrebt, umfassende Regelungen und Vereinbarungen zu treffen, um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen - zur Schonung Ihrer nervlichen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen - soweit als möglich zu vermeiden.
Selbst wenn Sie noch keinen Gedanken an eine etwaige Trennung bzw. das Scheitern der Ehe verschwenden sollten, kann es sich anbieten, Vereinbarungen zu treffen, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein und den sich oftmals anschließenden „Scheidungskrieg“ von vornherein zu vermeiden oder zumindest abzumildern, bspw. durch den Abschluss von Eheverträgen oder Scheidungsfolgevereinbarungen zur Regelung von Vermögensauseinandersetzungs- und Unterhaltsansprüchen.
Sollten Sie eine solche Vorsorge nicht getroffen haben und nunmehr den - meist erheblichen - wirtschaftlichen Konsequenzen von Trennung und Ehescheidung ins Auge blicken müssen, kann ich mit Ihnen gemeinsam Ihre Interessen bei der Klärung von Zugewinnausgleichsansprüchen, des Versorgungsausgleichs sowie bei der Auseinandersetzung etwaiger gemeinschaftlicher Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen und sonstigen Vermögens wahrnehmen.
Dies gilt selbstverständlich auch für die Berechnung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt), welchen oftmals existenzielle Bedeutung zukommt - sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den Unterhaltsberechtigten.
Rechtsanwaltsinkasso
Hohe Außenstände durch eine Vielzahl offener und fälliger Forderungen und säumiger Kunden sind nicht nur ärgerlich- sie können sich für Ihren Betrieb, Ihre Praxis oder Ihr Unternehmen auch zu einer wirtschaftlichen Bedrohung entwickeln.
Dem kann mit konsequent eingesetztem und betriebenem Rechtsanwaltsinkasso entgegengetreten werden, wie die Erfahrung aus über 15-jährigem Forderungsmanagement in der vormaligen Partnerschaftsgesellschaft Herrmann, Hübler & Partner zeigt, welches von mir weiterbetrieben wird.
Gegenüber herkömmlichen Inkassounternehmen besteht der Vorteil des Rechtsanwaltsinkassos -insbesondere auch unter Kostengesichtspunkten- in der stringenten Bearbeitung der Forderungsangelegenheit aus einer Hand.
Diese beginnt mit dem anwaltlichen Aufforderungsschreiben, welches -zumindest bei einem Teil der Schuldner - einen gewissen Eindruck zu hinterlassen geeignet ist und oftmals schon ausreicht, um Schuldner doch noch zur Zahlung zu bewegen, bevor es zur freundlich, aber unmissverständlich in Aussicht gestellten gerichtlichen Geltendmachung kommen würde.
Anderenfallls kann die Titulierung (das Erwirken eines zur Zwangsvollstreckung berechtigenden „Titels“) unmittelbar eingeleitet werden, ohne dass Sie sich hierfür an Vertragsanwälte verweisen lassen müssen, welche Ihnen unbekannt sind und in aller Regel weitere Kosten verursachen.
Zur Betreibung des gerichtlichen Mahnverfahrens bin ich zur Teilnahme am sog. EGVP („Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach“) authentifiziert, was mir die effiziente Bearbeitung einer Vielzahl von Forderungsangelegenheiten für meine Mandanten ermöglicht.
Sollte der Schuldner dem per Mahnbescheid geltend gemachten Anspruch widersprechen, kann wiederum ohne weiteres die erforderliche Begründung des Anspruchs in Form einer Klageschrift gefertigt werden, da ich mit Akte und Sachverhalt bereits vertraut bin.
Gleichzeitig sind Sie jederzeit über den Stand des Verfahrens informiert und können nach fachkundiger Beratung und Empfehlung selbst bestimmen, welche der in Betracht kommenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den jeweiligen Schuldner durchgeführt werden sollen.
Unter dem Strich stellt das Rechtsanwaltsinkasso eine kostengünstige und effektive Möglichkeit des Forderungsmanagements zur Sicherung oder Erhöhung Ihrer Liquidität dar.
Erbrecht
Als Mitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) unterstütze ich Sie gerne auch in erbrechtlichen Fragen, sei es beim Entwurf und der Errichtung von Testamenten oder Erbverträgen -auch im Zusammenhang mit Eheverträgen- unter Einbeziehung von Zuwendungen, Vermächtnissen, Auflagen, Teilungsanordnungen, Pflichtanteilsansprüchen etc., um je nach Intention und Interessenlage unerwünschte Streitigkeiten nach dem Erbfall möglichst von vornherein zu vermeiden:
- bei Auseinandersetzungen über Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger, insbesondere der Ermittlung und Feststellung der Höhe solcher Ansprüche und deren Durchsetzung bzw. Abwehr,
- bei der Beratung und Vertretung von Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften mit den häufigen Streitpunkten der Verwaltung des Nachlasses, der Aufteilung des Nachlasses und dessen Auseinandersetzung.